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Welche Genehmigungen brauche ich für einen Imbisswagen?

Aktualisiert am 1. November 2026, 8 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt: Du meldest ein Gewerbe an, registrierst dein Lebensmittelunternehmen beim zuständigen Amt, holst eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ein und klärst, wo du stehen darfst. Je nach Standort kommt eine Reisegewerbekarte oder eine Sondernutzungserlaubnis dazu. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Formulare und Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Frag bei Ordnungsamt, Gewerbeamt und Lebensmittelüberwachungsamt nach, bevor du dich festlegst.

Die Reihenfolge im Überblick

Ein Imbisswagen berührt mehrere Behörden. Sie arbeiten unabhängig voneinander, und keine ersetzt die andere. Sinnvoll ist diese Reihenfolge: zuerst das Gewerbe anmelden, dann das Lebensmittelunternehmen registrieren, parallel die Belehrung beim Gesundheitsamt erledigen und danach klären, wo du stehen darfst. Steuern, Versicherungen und Kasse laufen daneben.

SchrittWer ist zuständigWofür
GewerbeanmeldungGewerbeamt der GemeindeBeginn des Gewerbes
ReisegewerbekarteGewerbebehörde, meist Ordnungsamtwenn du außerhalb einer festen Niederlassung verkaufst
Registrierung als LebensmittelunternehmenLebensmittelüberwachungsamtHygieneüberwachung
Belehrung nach InfektionsschutzgesetzGesundheitsamtArbeit mit Lebensmitteln
StandplatzKommune oder Eigentümer der FlächeErlaubnis zum Verkaufen
Steuerliche ErfassungFinanzamtSteuernummer

Gewerbeanmeldung

Wer einen Imbisswagen betreibt, übt ein Gewerbe aus und meldet es beim Gewerbeamt der Gemeinde an, in der er seinen Betrieb führt. Meist geht das mit einem Formular und einem Ausweis, oft auch online. Das Gewerbeamt informiert in der Regel das Finanzamt und weitere Stellen, etwa die Industrie- und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft. Frag nach, welche Unterlagen deine Gemeinde verlangt und ob zusätzliche Nachweise nötig sind.

Stehendes Gewerbe oder Reisegewerbe

Ob du eine Reisegewerbekarte brauchst, hängt davon ab, wo und wie du verkaufst. Die Gewerbeordnung regelt das Reisegewerbe in den Paragrafen 55 ff. Grob gilt: Wer außerhalb einer festen gewerblichen Niederlassung seine Waren anbietet, bewegt sich im Reisegewerbe und braucht dafür grundsätzlich eine Reisegewerbekarte. Für festgesetzte Märkte, Messen und Volksfeste gelten Sonderregeln. Ob das für deinen Wagen im Einzelfall zutrifft, entscheidet die zuständige Behörde, deshalb solltest du dort vor dem Kauf nachfragen.

Wer hauptsächlich an einem festen Standort verkauft, etwa auf einem eigenen oder gepachteten Grundstück, betreibt in der Regel ein stehendes Gewerbe. In der Praxis sind Mischformen häufig. Sprich offen mit dem Ordnungsamt, welche Art du planst, und lass dir die Einordnung bestätigen.

Lebensmittelunternehmen registrieren

Ein Imbisswagen ist ein Lebensmittelunternehmen. Nach der europäischen Lebensmittelhygiene-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 852/2004) müssen Betriebe der zuständigen Behörde gemeldet werden, in Deutschland meist dem Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises oder der Stadt. Dort erfährst du auch, welche Anforderungen an Wagen und Ausstattung gelten.

Typische Punkte, die Kontrolleure prüfen:

  • Ein eigenes Handwaschbecken mit fließendem Warm- und Kaltwasser
  • Eine funktionierende Kühlkette für leicht verderbliche Ware
  • Glatte, leicht zu reinigende Oberflächen in Küche und Lager
  • Getrennte Lagerung von rohen und gegarten Produkten
  • Reinigungs- und Hygienepläne, die du schriftlich festhältst
  • Allergeninformation für lose Ware nach der Lebensmittelinformationsverordnung

Welche Nachweise die Behörde im Einzelfall verlangt, ist je nach Landkreis und Betrieb unterschiedlich. Frag bei der Anmeldung nach einem Merkblatt für mobile Verkaufsstände.

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer beruflich mit bestimmten Lebensmitteln umgeht, braucht eine Belehrung nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes. Die Erstbelehrung bekommst du über das Gesundheitsamt, oft als Termin vor Ort oder als Online-Verfahren. Sie gilt für dich und für jede Person, die in deinem Wagen mitarbeitet. Danach müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten in regelmäßigen Abständen erneut belehren und die Belehrung dokumentieren. Hebe die Bescheinigungen auf, denn Kontrolleure fragen danach.

Standplatz und Sondernutzung

Wer auf öffentlichem Grund verkauft, braucht in der Regel eine Erlaubnis der Kommune, meist als Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßenrecht des jeweiligen Bundeslandes. Auf privatem Grund brauchst du die Zustimmung des Eigentümers, und je nach Standort können baurechtliche Fragen dazukommen. Bei Veranstaltungen entscheidet der Veranstalter, wer einen Platz bekommt, und verlangt oft Nachweise über Versicherung, Gasprüfung und Hygiene.

Plane den Standplatz früh, denn Kommunen haben begrenzte Plätze, Fristen und Gebühren, die sich stark unterscheiden. Frag nach, ob Warteliste, Auswahlverfahren oder feste Zeiträume gelten.

Alkoholausschank

Wenn du Alkohol ausschenken willst, brauchst du je nach Bundesland eine gaststättenrechtliche Erlaubnis oder eine Gestattung für einzelne Veranstaltungen. Die Regeln sind Ländersache und unterscheiden sich deutlich. Klär das vor dem Kauf, wenn Getränke zu deinem Konzept gehören, und lass dir die Voraussetzungen schriftlich geben.

Steuern, Kasse und Versicherung

Neben den Genehmigungen gehören ein paar organisatorische Schritte dazu:

  • Steuerliche Erfassung: Das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung in der Regel einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du online ausfüllst.
  • Kasse: Für elektronische Kassen gelten besondere Anforderungen, etwa nach der Kassensicherungsverordnung. Lass dir von deinem Steuerberater oder Kassenanbieter erklären, was für dich gilt.
  • Versicherung: Eine Betriebshaftpflicht ist für Veranstalter oft Pflicht, dazu kommen Fahrzeugversicherung und gegebenenfalls Inhaltsversicherung.
  • Pflichtmitgliedschaften: Gewerbetreibende gehören in der Regel zur Industrie- und Handelskammer und zur zuständigen Berufsgenossenschaft.

Technische Prüfungen, die oft verlangt werden

Veranstalter, Versicherer und Behörden fragen häufig nach Nachweisen zu Gas, Strom und Brandschutz. Eine Flüssiggasanlage wird in der Regel regelmäßig von einem Sachkundigen geprüft, elektrische Geräte werden nach den berufsgenossenschaftlichen Regeln überprüft, und Feuerlöscher müssen einsatzbereit sein. Mehr zur Gasanlage steht im Ratgeber Gasprüfung für Imbisswagen.

Typische Fehler

  • Erst gekauft, dann gefragt: Wer den Wagen anschafft, bevor er die Anforderungen der Lebensmittelüberwachung kennt, baut oft nachträglich um.
  • Standplatz nicht gesichert: Ohne Platz hilft die schönste Genehmigung nicht.
  • Belehrung vergessen: Sie gilt für alle, die im Wagen mit Lebensmitteln arbeiten.
  • Nachweise nicht griffbereit: Gasprüfung, Belehrungen und Versicherung gehören in eine Mappe im Wagen.
  • Alkohol nicht eingeplant: Der Ausschank braucht eine eigene Erlaubnis.

Quellen und Stand

Stand: 1. November 2026. Dieser Ratgeber nennt Rechtsgrundlagen als Orientierung; verbindlich sind Gesetzestexte und Auskünfte der Behörden vor Ort.

  • Gewerbeordnung (GewO), Reisegewerbe §§ 55 ff.
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 43
  • Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
  • Kassensicherungsverordnung
  • Merkblätter von Gewerbeamt, Lebensmittelüberwachungsamt, Gesundheitsamt und Industrie- und Handelskammer deines Standorts

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